Aktuelle Schonzeiten & Brittelmaße für das Jahr 2026:
ACHTUNG wichtige NEUREGELUNG !!
Seit 6. Jänner 2016 gilt im gesamten Revier:
Fische müssen beim Einholen unbedingt unterkeschert werden,
weiters ist
auch eine Abhakmatte
zwingend
vorgeschrieben
!!
Wir denken, dass Sie auch für diese Maßnahmen das nötige Verständnis aufbringen.
Missachtung wird mit Lizenzentzug geahndet!
Seit 6. Jänner 2014 gelten neue Schonzeiten für HECHTE:
01.01. bis
30.04.
Wir denken, dass Sie für diese Maßnahmen das nötige Verständnis aufbringen.
Missachtung wird mit Lizenzentzug geahndet!
Sonstige Sonderbrittelmaße des Sportfischereivereins:
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Seit 6. Jänner 2013 gilt:
Karpfen ab 70cm
Amur ab 90cm
müssen wieder zurückgesetzt werden.
Begründung:
Fische in dieser Größe, sorgen sehr für den natürlichen Fortbestand im Fischwasser.
Da beim Ablaichen eine größere Menge an Eiern vorhanden ist als bei kleineren Fischen
und somit die Chance, dass mehr Jungfische überleben, wesentlich höher ist.
Da wir nicht nur Fischer, sondern auch Naturfreunde sind, ist es uns wichtig,
den natürlichen Fortbestand unserer Fische auch in Zukunft zu erhalten bzw. zu maximieren.
Missachtung
wird mit Lizenzentzug geahndet!
Bitte
beachten Sie auch unser allgemeines Fischfangverbot!
Am
Kaiserplatzteich
ab
1. November bis Jahresende !!
Das dient dazu, dass sich die neuen Fische eingewöhnen können!
Das Fischen ist dann erst wieder in der neuen Saison (also ab 6. Jänner) erlaubt!
Das Fischen in
den verbleibenden Vereinsgewässern ist aber sonst bis Jahresende erlaubt
(vorausgesetzt die Gewässer sind nicht zugefroren!).
Missachtung
wird mit Lizenzentzug geahndet!
Weiters ist bei einer Kontrolle, durch unsere Fischereiaufseher immer die Jahreslizenz, die BH-Karte und die Mitgliedskarte auf verlangen vorzuweisen.
Da es in letzter Zeit immer wieder zu Nachlässigkeiten in diesem Punkt gekommen ist, sehen wir uns gezwungen in Zukunft härter durchzugreifen, das heißt bei Missachtung wird die Lizenz eingezogen.
Derzeit gültige Fischereipolizeiliche Bestimmungen:



